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Was ein Strommangel für Schweizer Rechenzentren bedeuten kann

Notstromaggregate als Reservekraftwerke


Fr 19.08.2022 - 11:09 Uhr

von Rodolphe Koller und Übersetzung: Joël Orizet ©netzwoche

Obwohl sie als kritische Infrastrukturen gelten, sind Schweizer Rechenzentren nicht vor Energieeinschränkungen gefeit. Im Notfall sollten sie jedoch auf ihre Notstromaggregate zurückgreifen können. Das Bundesamt für Energie prüft nun allerdings, ob die in der Schweiz vorhandenen Notstromaggregate als Reservekraftwerke zum Einsatz kommen könnten.


Seit Frühjahr ist bekannt, dass der Schweiz im kommenden Winter eine Strommangellage droht. Die Aufrufe zum Energiesparen werden immer lauter und der Bundesrat erwägt den vorübergehenden Einsatz von mit Öl betriebenen Reservekraftwerken, die 300 Megawatt (MW) beziehungsweise 80 Prozent der Leistung des Kernkraftwerks Mühleberg erzeugen könnten.

Für den Fall einer Stromknappheit sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, darunter Kontingentierungen und im Extremfall sogar ein kontrollierter landesweiter Lastabwurf, das heisst geplante, mehrstündige Stromausfälle.

Keine Vorzugsbehandlung vorgesehen

Was bedeutet das für die Energieversorgung von Rechenzentren? Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) teilt auf Anfrage mit, dass Rechenzentren zwar als kritische Infrastrukturen gelten, dies aber nicht bedeutet, dass sie eine Sonderbehandlung erhalten. "Situationsabhängig können bestimmte grundversorgungsrelevante Verbraucher teilweise oder ganz von Bewirtschaftungsmassnahmen ausgenommen werden. Diese Beurteilung ist aber nur in der konkreten Krisensituation möglich. Entsprechend sind auch Betreiber kritischer Infrastrukturen und versorgungsrelevante Unternehmen angehalten, ihr Energiesparpotenzial im Falle einer Strommangellage auszuschöpfen."

Längerer Einsatz von Notstromgeneratoren

Um Stromausfälle zu bewältigen, sind Rechenzentren in der Regel mit Notstromaggregaten ausgestattet. Diese Generatoren sollten über einen längeren Zeitraum zum Einsatz kommen können. Der Bundesrat hat denn auch beschlossen, die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und allenfalls der Lärmschutzverordnung zwischen Februar 2023 und Mai 2023 vorübergehend aufzuheben, um den Betrieb von Reservekraftwerken und allenfalls Notstromgeneratoren sicherzustellen. Im Falle einer Kontingentierung könnten diese Generatoren somit in grossem Umfang zum Einsatz kommen, auch für die Stromversorgung von Rechenzentren, teilt das BWL weiter mit.

Notstromaggregate als Reservekraftwerke

Der Bund prüft nun allerdings, ob die Notstromaggregate als Reservekraftwerke genutzt werden könnten. Laut der Mitteilung des Bundesrates gibt es in der Schweiz rund 300 Notstromaggregate mit einer Gesamtleistung von rund 280 MW. Diese Generatoren kommen unter anderem in Krankenhäusern und Rechenzentren zum Einsatz.

Das Thema sei jedoch komplex. Die Eigentümer müssten der Nutzung als Reservekraftwerke zustimmen. Zudem seien noch Fragen zur Logistik zu klären, beispielsweise bezüglich Abruf, Brennstoffbeschaffung und Vergütung. Diese Arbeiten würden nun weiter vertieft, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

Das Bundesamt für Energie (BFE), das die technische Möglichkeit der Nutzung von Notstromaggregaten zur Überbrückung einer Stromlücke ermitteln und bewerten soll, möchte sich nicht weiter dazu äussern. "Aus Gründen der Vertraulichkeit und der Sicherheit können wir keine Liste der Standorte oder Betreiber dieser Notstromaggregate herausgeben", teilt das BFE auf Anfrage mit. Und weiter: "Ob und wie diese Notstromaggregate im kommenden Winter als Reservekraftwerke eingesetzt werden können, wird derzeit analysiert. Erste Analysen haben jedoch gezeigt, dass dies sehr grosse logistische Herausforderungen mit sich bringen würde."


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